Entschuldigungspflicht

Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung nicht die Schule besuchen können, sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zu entschuldigen!

Folgendes Vorgehen wird seitens der Schule erwünscht:

1. Fehltag in der Schule:

E-Mail an das Klassenlehrer-Team über das Entschuldigungsformular.

Innerhalb von 3 Tagen:
Erfolgt eine Erkrankung beispielsweise montags, muss bis donnerstags die Entschuldigung vorliegen.

Abgabe einer schriftlichen Entschuldigung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten in der Schule.

Geht die schriftliche Entschuldigung erst nach 3 Tagen oder gar nicht ein, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.